DOPPELVERDIENER
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VW-Gehälteraffäre ruft Staatsanwalt auf den Plan
Nach Ansicht von Experten wird es immer wahrscheinlicher, dass die Staatsanwaltschaft im Falle der umstrittenen Zahlungen des VW-Konzerns an zwei niedersächsische Landtagsabgeordnete Ermittlungen aufnimmt. Die Politiker hatten von VW zusätzliche Gehälter bekommen.
Hannover - Der auf Bestechung, Vorteilsnahme und Untreue spezialisierte Frankfurter Oberstaatsanwalt Wolfgang Schaupensteiner sagte der in Hannover erscheinenden "Neuen Presse": "Der Verdacht ist nicht fernliegend, dass Verträge geschlossen wurden, obwohl beide Seiten vorher wussten, dass die Politiker Geld beziehen, ohne dafür Gegenleistungen zu erbringen."
Zu solchen Abmachungen seien die Verantwortlichen einer juristischen Person, wie etwa der Volkswagen AG, jedoch nicht berechtigt. "Schließlich verwalten sie fremdes Geld und das dürfen sie nicht einfach verschenken. In so einem Fall braucht es für die Staatsanwaltschaft übrigens nicht einmal eine Anzeige, um aktiv zu werden", erläuterte der Ermittler.
Nach seinen Worten geht es für VW nun darum, "sich vom Verdacht der Untreue zu befreien". Sollte es zur Untreue gekommen sein, "müsste der Aufsichtsrat prüfen, ob er an den Vorstand Regressforderungen stellt". Schließlich sei durch eine Veruntreuung der Konzern geschädigt worden. Auch Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) und Wirtschaftsminister Walter Hirche (FDP) sitzen im VW-Aufsichtsrat.
Landtagspräsident Jürgen Gansäuer hatte gestern gesagt, bei den Gehaltszahlungen von Volkswagen an die SPD-Landtagsabgeordneten Ingolf Viereck und Hans-Hermann Wendhausen spreche die Beweislage dafür, dass die Nebeneinkünfte an das Land abgeführt werden müssten und dass den von VW gezahlten Vergütungen keine adäquaten Gegenleistungen entsprächen. Zahlungen an Abgeordnete, die keine Arbeitsleistung abgelten, sind in Niedersachsen verboten.
VW-Gehälteraffäre ruft Staatsanwalt auf den Plan
Nach Ansicht von Experten wird es immer wahrscheinlicher, dass die Staatsanwaltschaft im Falle der umstrittenen Zahlungen des VW-Konzerns an zwei niedersächsische Landtagsabgeordnete Ermittlungen aufnimmt. Die Politiker hatten von VW zusätzliche Gehälter bekommen.
Hannover - Der auf Bestechung, Vorteilsnahme und Untreue spezialisierte Frankfurter Oberstaatsanwalt Wolfgang Schaupensteiner sagte der in Hannover erscheinenden "Neuen Presse": "Der Verdacht ist nicht fernliegend, dass Verträge geschlossen wurden, obwohl beide Seiten vorher wussten, dass die Politiker Geld beziehen, ohne dafür Gegenleistungen zu erbringen."
Zu solchen Abmachungen seien die Verantwortlichen einer juristischen Person, wie etwa der Volkswagen AG, jedoch nicht berechtigt. "Schließlich verwalten sie fremdes Geld und das dürfen sie nicht einfach verschenken. In so einem Fall braucht es für die Staatsanwaltschaft übrigens nicht einmal eine Anzeige, um aktiv zu werden", erläuterte der Ermittler.
Nach seinen Worten geht es für VW nun darum, "sich vom Verdacht der Untreue zu befreien". Sollte es zur Untreue gekommen sein, "müsste der Aufsichtsrat prüfen, ob er an den Vorstand Regressforderungen stellt". Schließlich sei durch eine Veruntreuung der Konzern geschädigt worden. Auch Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) und Wirtschaftsminister Walter Hirche (FDP) sitzen im VW-Aufsichtsrat.
Landtagspräsident Jürgen Gansäuer hatte gestern gesagt, bei den Gehaltszahlungen von Volkswagen an die SPD-Landtagsabgeordneten Ingolf Viereck und Hans-Hermann Wendhausen spreche die Beweislage dafür, dass die Nebeneinkünfte an das Land abgeführt werden müssten und dass den von VW gezahlten Vergütungen keine adäquaten Gegenleistungen entsprächen. Zahlungen an Abgeordnete, die keine Arbeitsleistung abgelten, sind in Niedersachsen verboten.
Gobsch - 19. Jan, 11:31